Wir versuchen immer, die Exequien zeitnah und eigens für die Verstorbenen zu feiern, so dass nach der hl. Messe genügend Zeit bleibt, zum Friedhof zu gelangen, in der Trauerhalle bei dem Verstorbenen zu verweilen, bevor dann die individuelle Trauerfeier und Beerdigung erfolgen. Grundsätzlich besteht von unserer Seite aus die Möglichkeit, den Sarg oder die Urne in der Kirche zur hl. Messe aufzubahren, so dass nicht nur über den Verstorbenen geredet und für ihn gebetet wird, sondern er selbst bei der Feier von Tod und Auferstehung Jesu Christi (hl. Messe) gegenwärtig ist. Manche haben dies auch schon zu Lebzeiten mit uns Seelsorgern und den Bestattern festgelegt. Nach der hl. Messe wird dann der Sarg oder die Urne aus der Kirche getragen und zum Friedhof gefahren. Die Trauergemeinde trifft sich dann am Friedhofseingang und begleitet den Verstorbenen an das mit den Kränzen und Blumen geschmückte Grab zur Beerdigung.
Bei einem Sterbefall wenden sich Angehörige zuerst an einen Bestatter. Dieser kommt und hilft bei den ersten Schritten: Auswahl des Sarges, Klärung vieler technischer und rechtlicher Formalitäten und Behördengänge, Koordination des Beerdigungstermins und vieles mehr.
In der Regel erfahren wir Seelsorger und die Pastoralbüros über den Anruf eines Bestatters von einem Sterbefall und den Wünschen bzgl. des Termins und eventueller individueller Gestaltung der Trauerfeier. Der Priester oder Diakon, der die Beerdigung hält, setzt sich dann unmittelbar mit den Angehörigen zum Trauergespräch und der Gestaltung der Exequien, Trauerfeier und Beerdigung zusammen.
Wir Seelsorger sind bereit, bei einem Sterbefall den Verstorbenen, bevor er in die Trauerhalle überführt wird, mit Angehörigen zusammen zuhause oder etwa im Seniorenheim zu verabschieden. Dabei beten wir für den Verstorbenen und segnen ihn. Ebenso begleiten wir auf Wunsch die Angehörigen zur persönlichen Abschiednahme in der Trauerhalle.
Für den Ablauf und die Gestaltung des Beerdigungstages haben sich aus der Erfahrung der letzten Jahre in Brühl zwei Möglichkeiten ergeben: Exequien (hl. Messe) mit anschl. Trauerfeier auf dem Friedhof und der Beerdigung oder aber Trauerfeier auf dem Friedhof mit anschließender Beerdigung.